Die Warnwestenpflicht besteht seit Mai 2005. Seither ist nicht nur das Mitführen einer Warnweste gesetzlich vorgeschrieben. Denn in gewissen Situationen müssen Autofahrer die Weste auch tragen. Durch das Gesetz (§102 Kraftfahrgesetz) soll die Verkehrssicherheit erhöht werden. Es ist zu beachten, dass die Strafen für das Nichtmitführen oder Nichttragen einer Warnweste ab 14 Euro beginnen und bei wiederholten Verstößen deutlich höher ausfallen können, theoretisch bis zu 2,180 Euro, obwohl typische Bußgelder bei 14 Euro starten.