Was den Zeitraum betrifft, muss man zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen unterscheiden. Da die meisten Urlauber aus Deutschland mit einem gewöhnlichen Pkw reisen, nehmen wir eines vorweg: In Österreich gibt es keine generelle Pflicht zur Nutzung von Schneeketten.
Fahrzeuge unter 3,5 t
Für diejenigen, die mit dem Auto nach Österreich fahren, gibt es keine Pflicht, die besagt, dass man auf Schneeketten zurückgreifen muss. Es gibt vielmehr die Empfehlung, Schneeketten für den Fall der Fälle im Auto mitzuführen. Die Nutzung der Fahrhilfe ist in folgenden Situationen erforderlich:
- Fahrbahn: Man darf die Ketten nur verwenden, wenn es die Straßenverhältnisse erfordern - also wenn Schnee liegt oder die Fahrbahn mit Eis bedeckt ist.
- Verkehrszeichen mit dem entsprechenden Symbol: Sobald man das blaue Schild sieht, sollte man schnell handeln und die Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern anlegen. Die Abschnitte, die danach folgen, dürfen nur mit der entsprechenden Ausstattung befahren werden.
- Als Alternative, wenn anstelle von Winterreifen auf dem Auto Sommerreifen montiert sind. Die Kombination aus Sommerreifen und Ketten ist allerdings nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt (siehe weiter unten).
Fahrzeuge über 3,5 t
Vom 1. November bis 15. April müssen in Österreich alle Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t sowie Omnibusse Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitführen (Schneekettenmitnahmepflicht). Dies mag den ein oder anderen Fahrer an die Warnwesten in Österreich erinnern. Auch hier besteht eine Mitführpflicht.
Wenn bei speziellen Fahrzeugen bauartbedingt eine Montage von Schneeketten nicht möglich ist, sind diese von der Regelung ausgenommen.