Pkw und Lkw
Gemäß der österreichischen Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Pkw und Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen zwischen dem 1. November und dem 15. April auf allen Rädern Winterreifen angebracht haben. Winterliche Fahrbahnverhältnisse liegen vor, wenn Schnee, Matsch oder Eis die Fahrbahn bedecken oder mit hoher Wahrscheinlichkeit in kurzer Zeit zu erwarten sind.
Mindestprofiltiefe und Kennzeichnung
Die Winterreifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern aufweisen. Zudem müssen sie mit dem M+S-Symbol (Matsch und Schnee) oder dem Schneeflockensymbol gekennzeichnet sein. Reifen, die vor dem 1. Januar 2018 hergestellt wurden, müssen zusätzlich über das M+S-Symbol verfügen.
Ausnahmen
Es gibt einige Ausnahmen von der Winterreifenpflicht. Fahrzeuge mit Allradantrieb sind von der Pflicht ausgenommen, wenn alle Räder mit Winterreifen ausgestattet sind. Zudem können Fahrzeuge mit Schneeketten anstelle von Winterreifen verwendet werden, wenn die Fahrbahn durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist.