Das Kraftfahrgesetz (§102, KFG) besagt, dass sich beim Autofahren in Österreich gewisse Gegenstände im Kfz befinden müssen. Als Grund wird genannt, um im Notfall schnellstmöglich helfen zu können. Es gibt eine Liste an Gegenständen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, und eine für Dinge, die empfohlen werden.
Die Regelungen gelten nicht nur für Autos, sondern auch für Motorräder. Wer auf den österreichischen Straßen mit einem Fahrzeug über 3,5 Tonnen unterwegs ist, muss über mindestens einen Unterlegkeil und ein spezielles Gutachten verfügen.