Nach den Autobahnen in Kroatien folgen die Staatsstraßen. Man kann die Strecken in drei Kategorien unterteilen. Zu welcher Gruppierung der jeweilige Straßenabschnitt gehört, erkennt man an der Nummer. Die Staatsstraßen sind insgesamt mehr als 7100 Kilometer lang.
Einstellige Staatsstraßen
Es gibt insgesamt neun Strecken, die zu den einstelligen Staatsstraßen zählen (1 bis 9). Straßen, die mit geraden Nummern versehen sind, verlaufen von Ost nach West, Straßen mit ungeraden Nummern von Nord nach Süd.
Bei der wohl bekanntesten Staatsstraße handelt es sich um die D8, die an der Küste entlang verläuft und über eine Gesamtlänge von mehr als 640 Kilometer verfügt. Sie wird häufig von Reisenden auf dem Weg nach Zadar, Split oder Dubrovnik genutzt. Autofahrer, die nach Montenegro reisen, machen ebenfalls von der Strecke Gebrauch.
Im Vergleich zu den kroatischen Autobahnen fallen für die Staatsstraßen keine Mautgebühren an. Dies ist auch der Grund dafür, weshalb viele Reisende auf die Strecken ausweichen. Um dabei keinen Fehler zu machen, muss man allerdings genau wissen, für welche Abschnitte die Autobahnmaut berechnet wird und für welche sie entfällt.
Zweistellige Staatsstraßen
Die Staatsstraßen, die zu dieser Kategorie zählen, sind mit den Nummern 10 bis 75 versehen. Man kann bei den Straßen nicht genau einordnen, in welchen Gebieten sie sich befinden und wohin sie verlaufen. Das einzige Merkmal ist, dass es sich bei bestimmten Abschnitten mit ungeraden Zahlen von 41 bis 57 um Nord-Süd-Routen handelt, die nach Osten hin zunehmen. Auch sie verlaufen zum Teil bis zu den Grenzübergängen des Landes.
Die D10 führt beispielsweise an die ungarische Grenze, die D30 an die bosnische. Bei der längsten Strecke handelt es sich um die D38 (120 Kilometer), die dem Fluss Pakra bis in den Osten hin folgt.
Dreistellige Staatsstraßen
Was die dreistelligen Staatsstraßen betrifft, gibt es eine weitere Unterteilung. Die Strecken können folgendermaßen kategorisiert werden:
- 100 bis 199: Hauptstraßen auf den Inseln
- 200 bis 228: Grenzüberschreitende Zweigstrecken
- 300 bis 316: Zweigstrecken (Verbindung zwischen kleineren Städten)
- 400 bis 421: Hafenzufahrten
- 500 bis 525: Autobahnzubringer
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