Wie auch in Deutschland sind auch in Österreich die Verkehrsvorschriften in der Straßenverkehrsordnung, die StVO, festgeschrieben. Allerdings gibt es keinen festen Bußgeldkatalog oder eine Bußgeldtabelle wie in Deutschland, die klare Geldbeträge und Strafen für jedes Vergehen aufschlüsselt.
Das Strafmaß ist abhängig von den Entscheidungen der Beamten und dem Behördensprengel, also von den einzelnen Regelungen in den Verwaltungseinheiten Österreichs. Daher sind alle Bußgeldkataloge und Bußgeldrechner für Österreich immer nur mit Mittelwerten für das Bußgeld pro Verstoß gegen die StVO bestückt.
Organstrafverfügung und Verwaltungsstrafverfahren - die unterschiedlichen Verkehrsstrafen in Österreich
Wichtig zu wissen ist, dass es in Österreich eine Unterscheidung zwischen geringfügigen Ordnungswidrigkeiten und schwerwiegenden Verstößen gibt. Die geringfügigen vergehen sind noch einmal unterteilt in Organmandate und Anonymverfügung.
Ein Organmandant beziehungsweise eine Organstrafverfügung, umgangssprachlich Orgen, ist so etwas wie ein Knöllchen oder ein Verwarngeld in Deutschland. Einfache Verstöße wie ein Parkverstoß mit einer Buße bis zu 90 Euro können die Polizisten und Beamten an Ort und Stelle abkassieren.
Geringfügige Verstöße, die durch automatische Verkehrsüberwachung wie Blitzer festgestellt werden, ziehen bei einer Geldbußenhöhe bis 365 Euro ein verkürztes Verfahren in Form der Anonymverfügung nach sich. Zahlt der Verkehrssünder die Strafe, bleibt er anonym und wird nicht im Strafregister eingetragen.
Bei schwerwiegenden Verstößen wie Alkohol am Steuer oder einer deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitung, oder bei Nichtzahlen der Anonymverfügung, wird eine Strafverfügung eingeleitet.

Spezielle Verkehrsregeln in Österreich
Viele Verkehrsregeln in Österreich sind mit denen in Deutschland vergleichbar. Aber es gibt auch Abweichungen oder spezielle Regelungen, die sich aus den klimatischen und geografischen Bedingungen in der Alpenrepublik ergeben.
Kreisverkehr
In Österreich hat nicht der Verkehr, der im Kreis fließt Vorfahrt, sondern der einfahrende Verkehr. Es gibt aber auch die in Deutschland gebräuchliche Regel. Dies ist dann aber besonders ausgeschildert.
Vorfahrtsrecht auf Bergstraßen
Ähnlich wie in anderen Bergrepubliken wie in der Schweiz oder in Ungarn gilt bei der Vorfahrt auf schmalen Bergstraßen: es muss derjenige ausweichen, für den dies in der Situation am leichtesten ist.
