Eine grundsätzliche Info zum besonderen Abkommen zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik wurde bereits genannt. Es gibt allerdings noch weitere Details, die vor allem für diejenigen, für die die Regeln gelten, von besonderer Wichtigkeit sind. Auf diese Einzelheiten gehen wir in den nachfolgenden Abschnitten genauer ein.
Wer darf nach Tschechien fahren?
Das Abkommen der beiden Länder richtet sich an deutsche und tschechische Staatsangehörige. Diejenigen, die am ehesten von den Vorschriften und Regelungen des Kleinen Grenzverkehrs betroffen sind, sind Personen, die in der Nähe der Grenze wohnen. Als Grund für die Einreise nach Tschechien können verschiedene Aspekte genannt werden. Bislang war zwar nur vom Wandern die Rede, allerdings sind auch Personen gemeint, die in ihrer Freizeit andere Sportarten ausführen (z.B. Ski- oder Radfahren). Personen, die die Grenze aus beruflichen Gründen überqueren, unterliegen ebenfalls den Bestimmungen des Amts. Dazu aber später mehr.
Neben den bereits genannten Personen gibt es allerdings noch eine weitere Gruppe, für die das Abkommen gilt. Damit sind Personen aus Drittstaaten gemeint. Die Hinweise des Abkommens gelten allerdings nur, wenn sie zum Aufenthalt aus dem Ausland in keinem Mitgliedsstaat der EU ein Visum benötigen.
Was sind Grenzzonen?
Was zudem geklärt werden muss, ist, welche Gebiete zum Kleinen Grenzverkehr gehören. Wanderwege zwischen Deutschland und Tschechien wurden bereits genannt. Die Gebiete werden anhand ihrer Entfernung zur Grenze allerdings genauer definiert. Das Abkommen besagt, dass alle Landkreise und kreisfreien Städte in Deutschland, die mit der Grenze in Berührung kommen, zur Grenzzone gehören. Auf tschechischer Seite zählt der Bereich, der durch eine 25 Kilometer lange Linie begrenzt wird, dazu. Die Grenzzonen können beispielsweise aus touristischen Gründen erweitert werden, wenn beide Parteien, also sowohl Deutschland als auch Tschechien, der Änderung zustimmen.
Wie lange darf man sich im Nachbarland aufhalten?
Das Abkommen schreibt nicht nur vor, an welchen Stellen die Einreise nach Tschechien gemäß des Kleinen Grenzverkehrs erfolgen darf, sondern gibt auch Aufschluss über die Länge des Aufenthalts. Wer den Kleinen Grenzverkehr nutzt und über Wanderwege oder Touristenzonen einreist, darf sich bis zu sieben Tage im Nachbarland aufhalten. Die Voraussetzung bei der Dauer ist allerdings, dass man alle gültigen Dokumente, die man zur Überquerung benötigt, bei sich führt. Damit ist beispielsweise der Personalausweis oder der Reisepass gemeint.