Ob zu einem Urlaub an den Balaton oder ein Besuch der wunderschönen Hauptstadt Budapest - mit dem Auto kann man Ungarn bequem und sicher einen Besuch abstatten. Das Straßennetz ist sehr gut ausgebaut. Jedoch sollte man sich vor Reiseantritt mit den wichtigsten Verkehrsregeln in Ungarn vertraut machen, um teils hohe Bußgelder zu vermeiden.
Die Verkehrsregeln in Ungarn unterscheiden sich nicht grundsätzlich von denen in Deutschland. Es gilt Rechtsverkehr und außerorts besteht Lichtpflicht, auch tagsüber. Jedoch sollten Urlauber einige Punkte beachten, die für deutsche Autofahrer wichtig sind, da sie sich von den deutschen Regeln unterscheiden.
Das betrifft vor allem die Geschwindigkeitsbegrenzungen, das Parken und das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss. Neben diesen großen Punkten, die wir nachfolgend genauer erläutern, sollen noch drei weitere wichtige Punkte beim Autofahren in Ungarn erwähnt werden.
Sicherheitsgurt und Anschnallpflicht
In Ungarn besteht eine generelle Anschnallplicht im Fahrzeug. Ein Verstoß gegen die Gurtpflicht wird mit einem Bußgeld in Höhe von 13.000 HUF (ungarischen Korinth) geahndet. Das entspricht je nach Wechselkurs einem Betrag von rund 35 Euro. Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht vorn sitzen. Außerdem brauchen sie bei einem Alter bis 3 Jahren und einer Größe von bis zu 1,50 Meter einen Kindersitz. Sollte der normale Sicherheitsgurt passen, können Kinder ab einer Größe von 1,35 Meter auch ohne Kindersitz im Fahrzeug mitfahren.
Ausrüstung und Mitführpflichten im Auto
Beim Fahren in Ungarn bestehen folgende Mitführpflichten im PKW:
- Nationaler Führerschein
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Grüne Versicherungskarte (Ungarisch zöld kártya)
- Warndreieck
- Verbandskasten
Zu beachten ist, dass in Ungarn das begleitete Fahren nicht zulässig ist.
Warnwesten sind nicht verpflichtend mitzuführen, sind aber empfohlen, da man diese beim Ausstieg im Falle einer Panne oder eines Unfalls außerhalb geschlossener Ortschaften zwingend tragen muss.Trägt man die reflektierende Warnweste nach der EU-Norm EN ISO 20471 nicht, droht ein Bußgeld in Höhe von etwa 100 Euro.
Spezielle Verkehrsvorschriften
Zusätzlich hat die Straßenverkehrsordnung in Ungarn noch spezielle Regelungen wie das generelle Überholverbot an Kreuzungen, Bahnübergängen und in Kurven. Auf zweispurigen Autobahnen und Schnellstraßen dürfen LKW mit einem einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen zwischen abends 22 Uhr und morgens 6 Uhr nicht überholen.