Das Autofahren in Luxemburg ist dank ähnlicher Verkehrsvorschriften wie in Deutschland und einem gut ausgebauten Straßensystem sehr entspannt und unkompliziert. Die Luxemburger besitzen zwar deutlich mehr Fahrzeuge pro Einwohner, aber dennoch sind die Straßen nicht überfüllt.
Einige wichtige Unterschiede zum deutschen Verkehr haben unsere Experten für Sie zusammengestellt. Das betrifft vor allem die Höchstgeschwindigkeit, das Verbot von Handys am Steuer und besondere Regeln beim Bergfahren und Überholen.
Höchstgeschwindigkeiten in Luxemburg:
- Autobahn: 130 km/h, bei Nässe 110 km/h
- Außerorts: 90 km/h
- Innerorts: 50 km/h
Gespanne und schwere Wohnmobile dürfen außerorts nur 75 km/h und auf den Autobahnen nur 90 km/h fahren.
Auf der A1 und der A6 rund um Luxemburg Stadt gilt ein Tempolimit von 90 km/h.
Weitere wichtige Verkehrsregeln:
- Gurtpflicht für alle Insassen
- keine Lichtpflicht am Tag
- Telefonieren am Steuer nur mit Freisprecheinrichtung
- Alkoholgrenze von 0,5 Promille (0,2 für Fahranfänger)
- Radarwarngeräte sind verboten
- gefüllte Reservekanister im Fahrzeug verboten
- verschiedenen Markierungen auf der Fahrbahn zeigen Parkverbote und Parkmöglichkeiten an
Besonderheiten:
- Überholverbote: Zusätzlich zu ausgeschilderten Überholverboten gilt in Luxemburg ein generelles Überholverbot an Kreuzungen ohne Verkehrsregelung.
- Kreisverkehr: Im Kreisverkehr gilt die deutsche Regel, dass hineinfahrende Fahrzeuge denen, die sich im Kreisel befinden die Vorfahrt gewähren müssen.
- Es gibt in Luxemburg einige steile Bergstraßen. Auf diesen müssen Sie dem Kraftfahrzeug, welches von oben kommt, die Vorfahrt gewähren.
- Es gibt in Luxemburg nur eine situative Winterreifenpflicht. Das heißt, dass Sie Winterreifen bei entsprechend winterlichen Straßenverhältnissen aufziehen müssen. Spikes sind vom 1. Dezember bis zum 31. März erlaubt.
- Kindersitzpflicht: In Luxemburg müssen Kinder, die nicht größer als 1,50 Meter sind, bis zu einem Alter von 17 Jahren auf dem Rücksitz im Kindersitz mitfahren. Das unterscheidet sich von den Regelungen in anderen Ländern, wo die Altersgrenze meist bei 12 Jahren liegt.
Umweltzonen und Parken in Luxemburg
Zunehmende Umweltzonen mit Einreisebeschränkungen in Innenstädten und Parkregelungen können das Fahren in Luxemburg etwas erschweren. Jedoch benötigen Sie für Ihre Reise nach und in Luxemburg zurzeit keine Umweltplakette für Pkw oder Wohnmobile.
Für das Parken in Luxemburg Stadt und in den Ortschaften des Landes gibt es verschiedene Vorschriften, die vor allem durch farbliche Markierungen gekennzeichnet werden. Hier ist eine Übersicht über die gängigsten Parkzeichen und Farbcodes:
- Blaue Zone:
- Dies wird durch blaue Markierungen auf der Straße oder durch Schilder mit einem blauen Hintergrund angezeigt.
- Parken ist hier meistens für eine begrenzte Zeit erlaubt, wofür eine Parkscheibe benötigt wird.
- Weiße Zone:
- Weiße Markierungen bedeuten in der Regel normales Parken ohne zeitliche Beschränkung.
- Es kann jedoch Ausnahmen geben, je nach den örtlichen Vorschriften.
- Gelbe Linien:
- Gelbe Linien am Straßenrand bedeuten, dass Parken und Halten verboten ist.
- Dies kann eine durchgehende oder unterbrochene Linie sein. Eine durchgehende Linie bedeutet ein strengeres Verbot.
- Parkuhren und Parkscheinautomaten:
- In manchen Bereichen muss für das Parken bezahlt werden. Dies wird durch Parkuhren oder Parkscheinautomaten geregelt.
- Die Tarife und Parkzeiten variieren je nach Standort.
- Spezielle Parkplätze:
- Behindertenparkplätze sind durch entsprechende Schilder und Symbole gekennzeichnet.
- Es gibt auch Parkplätze, die speziell für Elektroautos oder bestimmte Fahrzeugtypen reserviert sind.
- Parkverbotszeichen:
- Diese Schilder sind in der Regel rot und weiß und zeigen ein "P" mit einem roten Querstrich.
- Sie deuten darauf hin, dass das Parken in diesem Bereich nicht erlaubt ist.
- Ladezonen:
- Diese sind oft durch Schilder mit einer Uhr und dem Hinweis auf Ladezeiten gekennzeichnet.
- Hier darf nur für kurze Zeit gehalten werden, um Waren zu laden oder zu entladen.
Diese Informationen können regional variieren und sollten immer im Kontext der lokalen Verkehrsvorschriften betrachtet werden. Es ist wichtig, immer die aktuellsten Informationen zu den Parkregelungen in einem bestimmten Gebiet zu prüfen, da sich diese ändern können.
Bußgelder im Straßenverkehr
Bußgelder zahlt niemand gern, auch im Urlaub nicht. In unserem Abschnitt zu Bußgeldern finden Sie eine Übersicht zu aktuellen Strafen für Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften. Erst im Jahr 2023 hat Luxemburg diese deutlich erhöht. Wir geben Ihnen Tipps, was Sie tun können, wenn Sie einen Bußgeldbescheid aus Luxemburg erhalten und wie Sie das vermeiden können. Bedenken Sie, dass auch Bußgelder aus Luxemburg durch den Rahmenbeschluss des Europäischen Rates auch in Deutschland ab einer Höhe von 70 Euro vollstreckt werden können.
- Verstoß
- Strafe
- 20 km/h zu schnell
- Ab 50 Euro
- Mehr als 50 km/h zu schnell
- Ab 145 Euro
- Rotlichtverstoß
- 145 Euro
- Parkverstoß
- Ab 25 Euro
- Alkohol am Steuer
- Ab 145 Euro bis 10.000 Euro
- Telefonieren am Steuer
- 75 Euro
- Nicht angeschnallt
- 75 Euro