Das Fahren in Liechtenstein unterscheidet sich kaum von dem in anderen Ländern. Es herrscht Rechtsverkehr und das Straßensystem ist gut ausgebaut. Es gibt Schnellstraßen, aber keine Autobahnen. Um sich in Liechtenstein sicher und souverän mit dem Kraftfahrzeug fortzubewegen, orientiert man sich am besten an den Regeln der Schweiz. Diese teilt sich Liechtenstein zum größten Teil mit den Eidgenossen.
Wir haben Ihnen die wichtigsten Regelungen zu Höchstgeschwindigkeiten, Verhaltensregeln im Straßenverkehr und Ratschläge für besondere Situationen in den folgenden Absätzen übersichtlich zusammengestellt.
Höchstgeschwindigkeiten in Liechtenstein:
In Liechtenstein gibt es keine Autobahnen, aber dafür Schnellstraßen.
- Schnellstraßen: 100 km/h
- Außerorts: 80 km/h
- Innerorts: 50 km/h
Weitere wichtige Verkehrsregeln:
- Gurtpflicht für alle Insassen
- Tagfahrlicht oder Abblendlicht ganzjährig
- Kinder bis 14 Jahre unter 1.50 m müssen im Kindersitz Platz nehmen
- Handy am Steuer nur mit Freisprecheinrichtung
- Alkoholgrenze von 0,8 Promille
- farbliche Markierungen auf der Straße für Parkregelungen und Halteverbote
Besonderheiten:
- Regeln im Kreisverkehr: Es haben diejenigen Fahrzeuge Vorfahrt, die sich im Kreisverkehr befinden. Das Hinausfahren muss durch Blinken angekündigt werden.
- Es gibt in Liechtenstein wie auch in der Schweiz keine generelle Pflicht zu Winterreifen. Auch der Bußgeldkatalog sieht keine Strafen vor, wenn in den Wintermonaten keine Winterreifen aufgezogen sind. Es gilt, das sich jeder Autofahrende seiner Pflicht bewusst ist, stets entsprechend der Wetterverhältnisse angemessen ausgerüstet zu sein, um das Kraftfahrzeug sicher führen zu können. Wir empfehlen Winterreifen vom Dezember bis in den März.
- Auch Schneeketten mitzuführen kann vor allem in den Bergen nicht schaden. Hinweisschilder mit einem Schneeketten-Symbol auf blauem Grund weisen auf die Pflicht zum Anlegen hin. Beachten Sie auch die Wetterhinweise des Meteorologischen Bundesamts der Schweiz.
- In Liechtenstein gibt es wie in Österreich und der Schweiz viele Bergstraßen. Beachten Sie, dass immer das Fahrzeug Vorfahrt hat, welches den Berg hinauffährt.
- Bußgelder bei Verstößen können außerhalb des Fürstentums Liechtenstein noch nicht vollstreckt werden. Bezahlen Sie nicht, können Sie aber bei erneuter Einreise dazu verpflichtet werden.
Umweltzonen und Parken
Das Fürstentum Liechtenstein verzichtet komplett auf Umweltzonen. Das bedeutet, dass es keine besonderen Beschränkungen für Fahrzeuge gibt, aber die Parkregelungen unterscheiden sich denen in Deutschland. Wir erläutern Ihnen alle Farbcodes, Bestimmungen zum Halten und Parken in Liechtenstein. So können Sie nicht nur immer einen günstigen Parkplatz finden, sondern auch Geld sparen. In Liechtenstein und vor allem der Hauptstadt sind Parkplätze sehr knapp und gerade Parkverstöße sind mit hohen Bußen belegt.
Hier ist eine Übersicht:
- Blaue Zone:
- Gekennzeichnet durch blaue Linien am Straßenrand.
- Parken ist in der Regel für eine begrenzte Zeit erlaubt, oft mit einer Parkscheibe zur Anzeige der Ankunftszeit.
- Die maximale Parkdauer und die Zeiten, in denen die Regelung gilt, werden normalerweise auf einem zusätzlichen Schild angegeben.
- Weiße Zone:
- Weiße Linien markieren Parkplätze.
- Oft kostenpflichtig, mit Parkscheinautomaten oder digitalen Zahlungsmöglichkeiten.
- Die Gebühren und Zeiten sind normalerweise auf einem Schild angegeben.
- Gelbe Linien:
- Signalisieren in der Regel ein absolutes Halte- und Parkverbot.
- Kann für Ladezonen, Bushaltestellen oder Nothaltelinien verwendet werden.
- Parkverbotszeichen:
- Rundes Schild mit rotem Rand und blauem Hintergrund, manchmal mit einem durchgestrichenen "P" in der Mitte.
- Zeigt an, dass das Parken in diesem Bereich nicht erlaubt ist.
- Eingeschränktes Parken:
- Zusätzliche Schilder können zeitliche Einschränkungen oder Bedingungen (z.B. nur für Anwohner) anzeigen.
- Oft in Verbindung mit einer Zone, in der das Parken ohne diese spezifischen Bedingungen verboten ist.
- Behindertenparkplätze:
- Markiert mit einem Rollstuhlsymbol.
- Exklusiv für Fahrzeuge mit entsprechender Genehmigung.
Es ist immer ratsam, die lokalen Verkehrsregeln und -schilder genau zu beachten, da sich diese von Ort zu Ort leicht unterscheiden können. Bei Unsicherheiten ist es hilfreich, lokale Behörden oder Polizeistationen zu konsultieren.
Bußgelder im Straßenverkehr
Über Bußgelder freut man sich auch als Reisender im Urlaub nicht. Daher ist es wichtig, sich an die Vorschriften und Regeln des Straßenverkehrs zu halten. Die Liechtensteiner Polizei kontrolliert die Einhaltung der Regeln und es sind auch im ganzen Land Blitzer und Kameras aufgebaut, die den Verkehr erfassen. Wir haben Ihnen die Bußgelder, die in Liechtenstein wie in der Schweiz Bussen heißen, für typische Vergehen aufgelistet und geben in unserem Abschnitt auch wertwolle Hinweise zum Bezahlen der Bußen.
- Verstoß
- Strafe
- 20 km/h zu schnell
- Ab 240 Euro
- Fahren bei Rot
- 200 Euro
- Falschparken
- Ab 40 Euro
- Alkohol am Steuer
- Bis 50.000 Euro, Gerichtsverfahren
- Handy am Steuer
- 80 Euro
- Fahren ohne Licht
- 40 Euro
- Nicht angeschnallt
- 60 Euro