Nachdem geklärt wurde, worauf sich das E-Nummernschild bezieht, erläutern wir nun, welche Fahrzeuge über das spezielle Kennzeichen verfügen. Als E-Autofahrer muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um das E-Kennzeichen bekommen zu können. Wir erläutern, um welche Kriterien es sich dabei handelt.
Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen
Zwei Fahrzeugtypen kommen für das Nummernschild in Frage: das Elektroauto und das Brennstoffzellenauto. Letzteres gibt es bislang nicht besonders häufig auf dem Markt. Die Modelle werden auch als Wasserstoffautos bezeichnet und heben sich durch ihren Antrieb (Brennstoffzelle und Wasserstofftank) von den gewöhnlichen Elektrofahrzeugen ab.
Hybridautos - mit oder ohne E
Nicht so eindeutig, wie bei den zuvor genannten Fahrzeugen, ist es bei den Plug-in-Hybriden. Einige Hybrid-Fahrzeuge erhalten ein E-Kennzeichen, andere wiederum erfüllen nicht alle Kriterien dafür. Was entscheidend ist, ist die Reichweitengrenze. Plug-in-Hybride, die eine Strecke von mindestens 50 Kilometer rein elektronisch zurücklegen können, qualifizieren sich für das E-Nummernschild. Alternativ darf ihr CO2 Ausstoß nicht über der Grenze von 50 Gramm pro gefahrenem Kilometer liegen.
Besonders diejenigen, die ihr Plug-in-Hybrid-Fahrzeug vor dem Jahr 2018 zugelassen haben, sollten die Angaben prüfen. Für sie liegt die Reichweite oftmals nur bei mindestens 40 Kilometer.
Man könnte auf den ersten Blick auch meinen, dass es sich beim H-Kennzeichen um das für Hybrid-Fahrzeuge handelt. Doch das spezielle Nummernschild ist anstelle dessen für Oldtimer vorgesehen und hat nichts mit den Autos mit zweierlei Antriebsquellen zu tun.
E-Scooter Deutschland „Kennzeichen E“ - Geht das?
Bislang war nur die Rede von Fahrzeugen auf vier Rädern. Doch wie sieht es eigentlich mit Elektrorollern aus? Schließlich sieht man auch die modernen E-Scooter immer häufiger im Straßenverkehr.
Obwohl es sich bei den Elektrorollern auch um E-Fahrzeuge handelt, sind sie lediglich mit einer Klebeplakette ohne den Zusatz versehen. Halter, die ihre Scooter mit E-Antrieb im öffentlichen Verkehr nutzen, sind aus Versicherungsgründen dazu verpflichtet, über eine Plakette zu verfügen. Da man mit den meisten Rollern nur eine Strecke von bis zu 30 Kilometer zurücklegen kann, könnte dies ein Grund dafür sein, weshalb das „E“ auf den Kennzeichen der Zweiräder nicht zu sehen ist.