
57a Überprüfung in Österreich Motorräder und Mopeds
Alle anderen Fahrzeuge, die nicht zur Klasse M1 oder L zählen, müssen jährlich der Pickerl Begutachtung unterzogen werden.
Andererseits gibt es auch die Kategorie von sogenannten Historischen Fahrzeugen, die sich nur alle zwei Jahre dieser Pickerl Begutachtung unterziehen müssen.

Historische Fahrzeuge und Pickerl Begutachtung in Österreich
Historisch ist laut dem österreichischen Kraftfahrzeuggesetz ein erhaltungswürdiges, nicht zur ständigen Verwendung bestimmtes Fahrzeug in akzeptablem Erhaltungszustand:
- mit Baujahr 1955 oder davor, oder
- das älter als 30 Jahre und in die vom Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Zulassungs-Liste der historischen Fahrzeuge eingetragen ist.