Seit dem 19. Februar 2022 wurden alle Covid-19-Bestimmungen für die Einreise nach Slowenien aufgehoben. Das bedeutet, Grenzübergänger benötigen keinen 3G-Nachweis und müssen sich auch nicht mehr in häusliche Quarantäne. Dennoch gelten weitere Bestimmungen für die Einreise Slowenien, über die sich Besucher bereits vor Reiseantritt informieren sollten. Von Zollbestimmungen, Aufenthalt, bis hin zur Mitnahme von Haustieren – alles Wissenswerte zu den Einreisebestimmungen Slowenien in diesem Beitrag.
Einreise Slowenien: Mit Wirkung vom 19. Februar 2022 werden alle Covid-19-Bestimmungen für die Einreise nach Slowenien aufgehoben. Das bedeutet, Grenzüberganger benötigen keinen 3G-Nachweis und müssen sich auch nicht mehr in häusliche Quarantäne.
Eine Person, die positiv getestet wurde, muss weiterhin alle Personen informieren, mit denen sie in engem Kontakt stand. Personen, die in engem Kontakt mit einer infizierten Person aus ihrem Haushalt stehen, wird lediglich ein 7-tägiger Selbsttest empfohlen.
Einreise Slowenien aktuell: Darüber hinaus gibt eine Vielzahl von Einreisebestimmungen Slowenien, über die sich Reisende unbedingt vor der Abreise informieren sollten.
Als EU-Staat ist die Einreise nach Slowenien für deutsche Staatsangehörige sowohl mit einem (vorläufigen) Personalausweis als auch (vorläufigen) Reisepass möglich. Achten Sie darauf, dass ihr vorläufiger Personalausweis gültig ist. Kinder benötigen einen Kinderreisepass für die Einreise nach Slowenien.
Einreisebestimmungen Slowenien Hund: Wer mit Haustieren nach Slowenien reisen möchte, muss die Reise weit im Voraus planen, wenn der Hund oder die Katze nicht gegen eine Vielzahl von Krankheiten geimpft sind. Bei der Mitfuhr von Haustieren ist der EU-Heimtierausweis erforderlich.
Warenverkehr Ein-/ Ausreise Slowenien: Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Ab einer Höhe von 10.000 Euro besteht Deklarationspflicht. Genussmittel wie Tabakwaren oder Alkohol unterliegen Freimengen, die in den folgenden Abschnitten weiter aufgeführt werden. Die Ein- und Durchfuhr von Gegenständen, die als Waffen genutzt werden können, ist streng verboten.
Wenn Sie mit dem Auto, Wohnmobil oder Wohnwagen unterwegs sind, vergessen Sie nicht, dass Sie ein Vignette Slowenien. Dies ist erforderlich, um die Autobahnen zu benutzen.
In den folgenden Abschnitten werden diese und viele weitere Einreisebestimmungen Slowenien behandelt, die es bereits vor der Abfahrt zu beachten gilt.
Einreisebestimmungen Slowenien: Als EU-Staat können Deutsche problemlos nach Slowenien einreisen. Dennoch müssen auch bei der Einreise Slowenien die nötigen Reisedokumente mitgenommen werden. Bei Kindern sollten Eltern ein wenig Vorlaufzeit einplanen, um ggf. die benötigten Dokumente zu beschaffen.
Alles Wissenswerte zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger, Transitbestimmungen für türkische Staatsbürger und Einreise Slowenien über Kroatien finden sich in den folgenden Abschnitten.
Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 3 Monaten genügen folgende Dokumente::
Als Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens dürfen die Reisedokumente, bis auf den vorläufigen Personalausweis, höchstens ein Jahr abgelaufen sein. Der vorläufige Personalausweis muss bei Ankunft gültig sein. Sollte die Identität gegenüber einem slowenischen Polizeibeamten nicht nachgewiesen werden können, drohen hohe Bußgelder.
EU-Bürger können sich ohne Anmeldung drei Monate lang in Slowenien aufhalten. Personen, die sich länger aufhalten möchten, müssen sich noch vor Fristablauf bei der zuständigen Verwaltungseinheit in Slowenien anmelden.
Was benötigen 11-jährige Kinder für die Einreise nach Slowenien? In vielen europäischen Ländern musste bis vor kurzem ein negativer PCR-Test für Kinder mitgeführt werden, die das 11. Lebensjahr erreicht haben. In Slowenien wurden jedoch alle pandemiebedingten Beschränkungen für die Einreise aufgehoben, sodass Minderjährige aus Deutschland problemlos einreisen können.
Laut Auswärtigem Amt sind keine besonderen Bestimmungen für Minderjährige bei deren Einreise nach und deren Aufenthalt in Slowenien bekannt. Unternimmt ein Kind dagegen eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern bzw. nur mit einem Elternteil, ist es empfehlenswert, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung mitzugeben. Genaue Informationen finden sich hierzu auf der Seite des Auswärtigen Amtes.
Transit bedeutet, dass Reisende innerhalb der nächsten 24 Stunden weiterfliegen und gültige Dokumente für die Weiterreise besitzen. Mit einem Aufenthaltstitel eines Schengen-Staates und einem Reisepass sind türkische Staatsangehörige vom Visumszwang befreit.
Der Reisepass darf dabei nicht älter als 10 Jahre und nicht weniger als 3 Monate über dem geplanten Aufenthalt gültig sein. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt hierbei 90 Tage innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen.
Beim Übergang von und nach Kroatien wird die Gültigkeit von Reisedokumenten überprüft und alle Reisedokument werden mit einschlägigen Datenbanken abgeglichen. Touristen sind hierbei vom kleinen Grenzverkehr ausgeschlossen. Wir haben auch einen ausführlichen Leitfaden mit diesem Titel "Einreise Kroatien Transit Slowenien" veröffentlicht.
Kontrollierte Personen müssen sich durch Pässe oder Personalausweise ausweisen, Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder werden nicht akzeptiert. Im schlimmsten Fall drohen Bußgelder und ggf. sogar eine Festnahme.
Für die Einreise von Hunden und Katzen ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Im Ausweis müssen Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnet sein. Für Heimtiere mit einer Kennzeichnung ab dem 3.7.2011 ist ein Mikrochip erforderlich. Für die Mitnahme von gefährlichen Hunderassen sind keine Einschränkungen bekannt.
Im EU-Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung eingetragen sein. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt geschehen, sodass Tierhalter die nötige Zeit einplanen müssen. In der Öffentlichkeit herrscht Leinenpflicht und in öffentlichen Verkehrsmitteln Maulkorbpflicht. Mehr Infos zu finden sich im Beitrag Urlaub mit Hund in Slowenien.
Einreisende nach Slowenien, die viel Bargeld oder bestimmte Waren einführen, sollten sich im Zweifelsfall vorab beim Auswärtigen Amt erkundigen. Die gängigsten Richtmengen werden in den folgenden Absätzen aufgeführt.
Personen ab 17 Jahren dürfen folgende Genussmittel mitnehmen:
Bargeldmittel dürfen in einer Höhe von bis zu 10.000 Euro mitgenommen werden. Bei höheren Beträgen besteht Anmeldepflicht. Die Anmeldung der Bargeldmittel erfolgt beim Zollamt bei der mit einem Anmeldeformular. Des Weiteren sollten sich Reisende über die Richtmengen von Edelmetallen beim Auswärtigen Amt erkundigen.
Für Personen ab 17 Jahren gelten bei der Rückreise nach Deutschland folgende Richtmengen:
Das Autobahn- und Schnellstraßennetz in Slowenien ist sehr gut ausgebaut. Wer mit dem Auto die Einreise Slowenien plant, sollte sich über die Vignette-, Winter- und Sommerreifenpflicht, Tempolimits und mögliche Bußgelder erkundigen.